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Kontakt mit uns

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+49 (0)221 28540140

Schuldner-Hotline

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Vertragspartner der SCHUFA IDO® Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement

Inkasso M.A.D.-Mahnsystem

Logo EuroTreuhand Inkasso
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Unser Mahnsystem funktioniert

Schnell.Sicher.Erfolgreich.

Zum regulären postalischen Mahnverfahren bieten wir weitere
Leistungen an, die nahtlos an das Inkassoverfahren anknüpfen.

Unser M.A.D.-Mahnsystem sichert eine
überdurchschnittliche Erfolgsquote.

Mahnschreiben - Anwaltschreiben - Detekteischreiben

Das Inkasso-Mahnverfahren von EuroTreuhand Inkasso besteht aus postalisch aufeinander aufbauenden Mahnstufen.

Adressrecherchen: Ist ein durch uns versandtes Mahnschreiben nicht zustellbar, ermitteln wir für Sie in diversen Großdatenbanken kostenlos nach einer aktuellen Anschrift des Schuldners.

Die Einmeldung in Auskunfteien (z. B. Schufa, Infoscore) ist für den Schuldner sehr einschneidend, da er dadurch in einigen Bereichen des alltäglichen Lebens mit Konsequenzen zu rechnen hat. z. B. bei Anfragen zur Kreditbewilligung oder beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages.

Das Anwaltschreiben Prüfung Strafanzeige: Unser Vertragsanwalt setzt sich nach Prüfung der Akte mit dem Schuldner in Verbindung und weist auf die Konsequenzen eines möglichen Tatbestandes hin. Schuldner, die zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig sind, reagieren auf den Hinweis möglicher strafrechtlicher Schritte und der Versagung einer Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren mit schnellem Ausgleich der Verbindlichkeit.

Einschaltung der Detektei erfolgt nach Prüfung der Akte z. B. zur Feststellung der tatsächlichen Vermögensverhältnisse auch bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung oder um Strohmann/-frau-Verhältnisse aufzuklären.

Sind wir im Inkassoverfahren nicht erfolgreich, stellen wir selbstverständlich keine Gebühren für Auslagen etc. in Rechnung.*

Sie haben Fragen?

Füllen Sie unser Kontaktformular@euro-treuhand-inkasso aus oder
rufen Sie uns an unter: +49 (0)221 2854010

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* Um zu gewährleisten, dass unsere Kunden optimale Konditionen erhalten, müssen wir auf folgenden Text verweisen:
Von einem Schuldner, der pflichtwidrig nicht zahlt, können Sie grundsätzlich verlangen, dass er Sie von den bei uns anfallenden Gebühren freistellt. Diesen Freistellungsanspruch (Gebührenzahlung des Schuldners an uns) treten Sie an uns ab. Wir versuchen, Ihre Forderung zusammen mit unseren Gebühren bei Ihrem Schuldner beizutreiben. Gelingt das nicht, werden wir ohne eine Zahlung Ihres Schuldners die Gebühren nicht von Ihnen verlangen. Für Sie ist unsere Tätigkeit ohne Zahlung des Schuldners daher nicht mit Kosten verbunden.