Um zu gewährleisten, dass unsere Kunden optimale Konditionen erhalten,
müssen wir auf folgenden Text verweisen:
*Von einem Schuldner, der pflichtwidrig nicht zahlt, können Sie grundsätzlich verlangen, dass er Sie von den bei uns anfallenden Gebühren freistellt. Diesen Freistellungsanspruch (= Gebührenzahlung des Schuldners an uns) treten Sie an uns ab. Wir versuchen, Ihre Forderung zusammen mit unseren Gebühren bei Ihrem Schuldner beizutreiben. Gelingt das nicht, werden wir ohne eine Zahlung Ihres Schuldners die Gebühren nicht von Ihnen verlangen. Für Sie ist unsere Tätigkeit ohne Zahlung des Schuldners daher nicht mit Kosten verbunden.
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