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Prüfung Strafanzeige

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Strategien bei Verdacht auf Warenkreditbetrug / Strafanzeige.

Wir prüfen für Sie.

Für Gläubiger, die vertragsgemäß ihre Leistung (Warenlieferung /
Dienstleistung) erbracht haben und ohne nachvollziehbaren Grund
ihre Gegenleistung nicht erhalten, veranlassen wir in Abstimmung
mit Ihnen und in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten
ein Anwaltsschreiben an Ihren Schuldner, das wir als Dienstleistung
„Prüfung Strafanzeige“ anbieten. Der Schuldner wird insofern
gezielt mit dem Anfangsverdacht eines Eingehungsbetruges kon-
frontiert. In der Regel sind dies Fälle, in denen der Gläubiger schon
mehr als zwei Mahnungen verschickt und keine Reaktion erhalten
hat. Wir teilen dem Schuldner die Prüfung von Verdachtsumständen
mit, zeigen ihm die mit einem strafrechtlichen Hintergrund verbunde-
nen Konsequenzen auf (z. B. Geld- oder Haftstrafe, Widerruf einer
Bewährungsstrafe, Herabsetzung des pfändungsfreien Betrages,
Versagung der Restschuldbefreiung), geben ihm Gelegenheit zur
Stellungnahme und ggf. zur Wiedergutmachung. Insbesondere ist
der Täter-Opfer-Ausgleich, z.B. über Ratenzahlungen oder Ver-
gleichszahlungen, unser Ziel.

Bestätigen sich die Verdachtsmomente bzw. werden diese nicht entkräftet, raten wir in Abstimmung mit den sachbearbeitenden Anwälten dem Gläubiger, eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten. Dieses Prüfungsergebnis wird Ihrem Schuldner mitgeteilt.

Soweit Schuldner zur Wiedergutmachung bereit sind, was in einer Vielzahl von Fällen vorkommt, sind Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Gläubiger möglich.

Für besondere Schuldner sind besondere Maßnahmen erforderlich. Bezogen auf die Gruppe der Schuldner, die beharrlich zahlreiche Mahnungen ignoriert und sich nie gemeldet hat, läßt sich auf Grund langfristiger Auswertungen unseres Modells „Prüfung Strafanzeige“ feststellen, dass ca. 70 % derjenigen Personen, die persönlich antworten, sich entschuldigen und Zahlungen leisten. Zahlungsvereinbarungen werden von hier aus überwacht.

Wir analysieren, inwieweit „Prüfung Strafanzeige“ für Ihren Unternehmensbereich sinnvoll ist.

Sie haben Fragen?

Füllen Sie unser Kontaktformular@euro-treuhand-inkasso aus oder
rufen Sie uns an unter: +49 (0)221 2854010

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