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Med-Inkasso

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Ihre Fachkenntnisse sind unabdingbar
für den Behandlungserfolg!

Aber: Wer zahlt die Rechnung?

Immer häufiger kommt es vor, dass Patienten ihre Rechnungen nicht bezahlen.
Doch gerade im medizinischen Bereich ist die Erteilung eines Inkassoauftrages
ein Problem. Datenrechtliche Fragen (Dürfen Rechnungsdetails an eine externe
Firma weitergegeben werden?) oder auch moralische Bedenken (Sie kennen
den Patienten persönlich) verhindern oft die Übergabe ins Inkassoverfahren.
Andererseits haben Sie eine Leistung erbracht, für die Sie auch bezahlt werden
möchten. Ein Zwiespalt, mit dem wir uns beschäftigt haben.

Erfolglos angemahnte Honorarforderungen, die z. B. Ärzten, Krankenhäusern oder Kliniken gegen
privat versicherte Schuldner zustehen, dürfen auch ohne Einwilligung des  Patienten (Schuldners) an
Rechtsdienstleistungsunternehmen zum Inkasso übergeben werden. Es liegt kein rechtswidriger und kein strafbarer
Bruch der Schweigepflicht vor, da die Verfolgung der rechtlichen Interessen einen anerkannten Rechtfertigungsgrund
darstellt. Das wird bestätigt durch die Rechtsprechung und die Stellungnahmen diverser Ärztekammern.

Anwaltliches Gutachten | Med-Inkasso (Download)

Wir beraten Ihre Praxis gerne unverbindlich, vor allem hinsichtlich der Punkte „ärztliche Schweigepflicht“ und „Weitergabe von Rechnungsdaten“. Vertrauen Sie unserer Erfahrung.

Sie haben Fragen?

Füllen Sie unser Kontaktformular@euro-treuhand-inkasso aus oder
rufen Sie uns an unter: +49 (0)221 2854010

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