In Ihrer Branche geht alles schnell und per Mausklick.
Bei uns auch!
Das Onlineshop-Geschäft ist ein schnelles Geschäft auf einem wachsenden Markt.
Ein paar Klicks, und der Verkauf ist abgeschlossen. Wie vertraglich verpflichtet,
liefern Sie die georderten Waren. Doch ihr Kunde zahlt nicht. Besteller wollen
möglichst auf Rechnung kaufen, das gesamte Risiko liegt somit bei Ihnen.
Außerdem kommt es vor, das der Kunde die Ware zurückschickt aber die
Versandgebühren nicht wie vereinbart zahlt. Auch hier bleiben die Versandkosten oft
unausgeglichen als offene Position stehen.
Um in einem Inkassoverfahren keine weitere Kostenbelastung zu produzieren, haben wir speziell
für Sie ein Modell erarbeitet, durch das Ihnen garantiert keine weiteren Kosten entstehen.
Unser M.A.D.-Mahnsystem sichert eine überdurchschnittliche Erfolgsquote.
Mahnschreiben - Anwaltschreiben - Detekteischreiben
Das Inkasso-Mahnverfahren von EuroTreuhand Inkasso besteht aus postalisch aufeinander aufbauenden Mahnstufen.
Adressrecherchen: Ist ein durch uns versandtes Mahnschreiben nicht zustellbar, ermitteln wir für Sie in diversen Großdatenbanken kostenlos nach einer aktuellen Anschrift des Schuldners.
Die Einmeldung in Auskunfteien (z. B. Schufa, Infoscore) ist für den Schuldner sehr einschneidend, da er dadurch in einigen Bereichen des alltäglichen Lebens mit Konsequenzen zu rechnen hat. z. B. bei Anfragen zur Kreditbewilligung oder beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages.
Das Anwaltschreiben Prüfung Strafanzeige: Unser Vertragsanwalt setzt sich nach Prüfung der Akte mit dem Schuldner in Verbindung und weist auf die Konsequenzen eines möglichen Tatbestandes hin. Schuldner, die zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig sind, reagieren zu einem erheblichen Teil auf den Hinweis möglicher strafrechtlicher Schritte und der Versagung einer Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren mit schnellem Ausgleich der Verbindlichkeit.
Einschaltung der Detektei erfolgt nach Prüfung der Akte z. B. zur Feststellung der tatsächlichen Vermögensverhältnisse auch bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung oder um Strohmann/-frau-Verhältnisse aufzuklären.
Sind wir im Inkassoverfahren nicht erfolgreich, stellen wir selbstverständlich keine Gebühren für Auslagen etc. in Rechnung.*

