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News bei EuroTreuhand Inkasso
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11.12.2011
LG Köln: Veröffentlichung von Vollstreckungstiteln und Schuldnerdaten auf der Plattform schuldtitel-online.com ist zulässig, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte der Schuldner sind nachrangig gegenüber Interessen der Gläubiger und des Plattformbetreibers.
Persönlichkeits- und Datenschutzrechte der Schuldner sind nachrangig gegenüber den Interessen der Gläubiger und des Plattformbetreibers. Bereits in seinem Urteil vom 24.06.09, Az. 28 O 116/09, hatte das LG Köln den Handel mit Forderungen auf der Internetplattform schuldtitel-online.com für grundsätzlich zulässig erachtet. In dem vorgenannten Verfahren war der auf Unterlassung klagende, in der Datenbank der Schuldtitel-Online AG geführte Schuldner, letztendlich auch aus formalen Gründen gescheitert. In einem weiteren Verfahren eines Schuldners, der Unterlassung der Veröffentlichung seiner Schuldnerdaten forderte, hatte das Gericht nun Veranlassung, sich mit den sich aus dem Persönlichkeitsrecht und dem Datenschutzrecht ergebenden Fragen zu beschäftigen, die sich aus dem Persönlichkeitsrecht und dem Datenschutzrecht sowie der Abwägung der Gläubiger- und Schuldnerinteressen einschließlich der verfassungsrechtlichen Positionen ergeben (LG Köln, Urteil vom 17.03.10, Az. 28 O 612/09). Das Gericht hat in einer ausführlichen Entscheidung den Interessen der Gläubiger und des Plattformbetreibers den Vorrang vor den Schuldnerinteressen eingeräumt. Insbesondere wurde auch die Veröffentlichung von Vor- und Nachnamen sowie Wohnort/Sitz der Schuldner für zulässig angesehen, damit die titulierte Forderung als Handelsgut nicht zur leeren Hülle wird.
11.12.2011
Veranlassung einer Rücklastschrift durch den Käufer nach Ausübung des Widerrufsrechts ist ohne Ankündigung pflichtwidrig
Falls der Käufer nach Ausübung des Widerrufsrechts eine Rücklastschrift veranlasst, ohne dem Verkäufer Gelegenheit zur Rückabwicklung zu geben, verletzt er eine sich aus dem Rückabwicklungsverhältnis ergebende Nebenpflicht und ist nach §§ 280 I, 241 II BGB zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Unternehmer durch die Rücklastschrift entstanden ist (AG Heilbronn, Urteil vom 09.07.2010, Az. 8 C 696/10).
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